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SHG-Vernetzungsplattform

AnkerNetz

Reha-Entlassene finden passende Selbsthilfegruppen in ihrer Nähe. Wohnortbasiert, therapeutisch begleitet, datenschutzkonform.

Status: Konzeptphase
Lizenz: AGPL-3.0
Stack: React + Supabase + PostGIS

Die kritischen ersten Wochen nach der Reha

Wer aus einer stationären Rehabilitation entlassen wird, steht vor einer Versorgungslücke: Die therapeutische Struktur fällt weg, der Alltag kehrt zurück, aber die Anbindung an ambulante Unterstützung — insbesondere Selbsthilfegruppen — gelingt oft nicht rechtzeitig.

Das Kernproblem: Die Pflicht zur SHG-Vorstellung wird am Klinikstandort erfüllt, nicht am Wohnort. Rehabilitanden kehren nach Entlassung an einen anderen Ort zurück und haben keinen Kontakt zu einer Gruppe. Die kritische Phase (66–90+ Tage Habitbildung) bleibt ungesichert.

80%
Rückfallquote ohne Nachbehandlung
Holzbach 2010
40%
Rückfallquote mit Nachbehandlung
Holzbach 2010
47,4%
Katamnese-Erfolg Alkohol (DGSS 4)
buss, Entlassjahrgang 2021
37.821
Sucht-Reha-Leistungen / Jahr
DRV-Routinedaten 2023
~100k
Selbsthilfegruppen in DE
300+
Kontaktstellen bundesweit
8
kritische Wochen nach Entlassung

Drei Komponenten, ein Ziel

AnkerNetz adressiert die Versorgungslücke mit einem integrierten Ansatz: Finden, Stabilisieren, Nachweisen.

Komponente A
SHG-Matching
Wohnortbasierte Vermittlung an passende Selbsthilfegruppen — bereits während der Reha per Videotelefonie.
PLZ-basiertes Gruppen-Matching
4x Video-Kennenlern-Session
Verbindliche Anmeldung
Kontaktstellen-Fallback
Komponente B
Anker-Modul
Therapeutische Tagesstruktur für die ersten 8 Wochen. Tägliche Bausteine, Check-ins, Mood-Tracking.
Kompass (Morgen-Check-in)
Körper Heute (Regeneration)
Spiegel (Wochenrückblick)
Notfall (Sofortkontakt SHG)
Komponente C
Therapeuten-Schnittstelle
Anonymisierte Kohorten-Statistiken für Reha-Kliniken. PATFAK-kompatibel. Kein Zugriff auf individuelle Daten.
k-Anonymität (min. 5)
Anbindungsrate-Tracking
PATFAK-Export (PDF/HL7)
Sunset-Klausel: 24 Monate

Architektur, Ebenen und Zeitstrahl

Drei Schaubilder zeigen das Gesamtbild: die fünf Akteur-Ebenen vom Bund bis zum Patienten, die Plattformmodule mit Finanzierungsszenarien, und den Phasenzeitstrahl von Q2 2026 bis Q1 2029.

Akteur-Ebenen und Anbindungen: Bundesebene, Dachverbände, Reha-Einrichtung, Plattform, Rehabilitand
Akteur-Ebenen und Anbindungen — 5 Ebenen: Bund → Verbände → Klinik → Plattform → Patient/SHG

Open Source, Privacy by Design

PostGIS für geodatenbasiertes Matching, Supabase mit Row Level Security, anonymisierte Aggregation für die Therapeuten-Schnittstelle.

Datenquellen
NAKOS · Kontaktstellen · Selbstregistrierung
Supabase
PostgreSQL + PostGIS + RLS
React + Vite
Matching · Anker · Dashboard
Vercel
ankernetz.org
React 18
Vite 5
TypeScript
Supabase
PostGIS
Row Level Security
HL7 FHIR
AGPL-3.0

Woher kommen die SHG-Daten?

NAKOS ist das zentrale Meta-Verzeichnis — listet Kontaktstellen, nicht einzelne Gruppen. AnkerNetz baut einen eigenen Registry-Layer mit Ingest-System für verschiedene Quellen.

NAKOS

~300 Kontaktstellen. Rote Adressen (regional), Grüne Adressen (bundesweit nach Thema), Blaue Adressen (seltene Erkrankungen).

Landeskontaktstellen

Führen lokale Listen aktiver Gruppen. Primäre Datenquelle für wohnortbasiertes Matching.

Dachverbände

Kreuzbund, Blaues Kreuz, Freundeskreise, Guttempler, BKE, AA, NA — registrieren ihre Gruppen direkt.

PATFAK-Anbindung

PATFAK ist das Referenzsystem von buss und FVS, im Einsatz in über 250 Einrichtungen (Hersteller: Redline Data GmbH). Die Integration erfolgt stufenweise.

Phase 1: Pilot

PDF-Export der Teilnahmebestätigung in die PATFAK-Akte. Kein Schnittstellenaufwand.

Phase 2: Integration

HL7-Anbindung, SHG-Feld in Katamnese, automatische Übernahme in G2055-Entlassungsbericht.

Alternativen

Vivendi Consil (Connext), R23 (DEVAGENCY), Tau-Office (rocom) — alle KDS-3.0-zertifiziert.

Meilensteine

April 2026
Positionspapier an DRV Bund erledigt
11 Abschnitte, 11 Quellen, 3 Komponenten, PATFAK-Integration, Sunset-Klausel
April 2026
Technische Architektur erledigt
PostGIS-Schema, Matching-Algorithmus, React-Komponentenstruktur, RLS
Mai 2026
NAKOS-Kooperationsanfrage aktiv
Datenzugang, Kontaktstellen-Vermittlung, fachliche Einschätzung
Mai 2026
DRV-Nachfass aktiv
Follow-up zum Positionspapier, Ansprechpartner identifizieren
Jun – Sep 2026
Prototyp (MVP) geplant
Onboarding, Matching, Seed-Daten, erste Pilot-Kontaktstellen
Okt – Nov 2026
Prototype Fund Klasse 03 geplant
Bewerbung AnkerNetz/SHG, bis 47.500 EUR, Bewerber: Carsten Reinemann
Q1 2027 – Q1 2029
Pilot und Rollout geplant
10 Einrichtungen, 5 Bundesländer, RTS 2025 (ab 01.01.2027)

Strauß & Reinemann

Gero Strauß — Technical Lead. React, Supabase, Vite, Vercel. International Business Management (HS Konstanz), Oxford Blockchain Programme. Wikimedia Deutschland e.V.

Carsten Reinemann — Research & Outreach. Projektmanagement und Schnittstellenarbeit bei ARAG und Sheer. Wikimedia Deutschland e.V.

GbR in Gründung. Formale Gründung bei Förderzusage. Teil des DeineStimme.org-Ökosystems.

Positionspapier & Fragenkataloge

Alle zentralen Dokumente zum Online-Lesen. Das Positionspapier wurde im April 2026 bei der DRV Bund eingereicht.

POSITIONSPAPIER

Wohnortbezogene Selbsthilfegruppen-Anbindung

Digitale Vernetzung als Bestandteil der Nachsorgevorbereitung

in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Mit Plattformkonzept und therapeutischem Begleitmodul

Adressat Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation / Reha-Qualitätssicherung
Bezug RTS Alkoholabhängigkeit (Stand 2016); geplante RTS 2025 (vorauss. ab 01.01.2027)
Rahmenkonzept Nachsorge Abhängigkeitskranker (2013)
Leitfaden DRV/GKV Konzeptprüfung Sucht
Datum April 2026
Verfasser Gero Strauß, Rehabilitand und unabhängiger Entwickler
Kontakt Tel. 01520 349 0294

1. Zusammenfassung

Die Selbsthilfegruppe ist einer der wirksamsten Einzelfaktoren für langfristige Abstinenz nach einer Suchtrehabilitation. Ohne therapeutische Nachbehandlung liegt die Rückfallquote nach stationärem Entzug bei ca. 80 %; mit Therapie bei ca. 40 %.¹ Unter aktiven Selbsthilfegruppen-Teilnehmern blieben laut Erhebung der fünf Sucht-Selbsthilfeverbände 87 % ohne Rückfall.² Trotzdem scheitert die Anbindung systematisch, weil die Pflicht-Vorstellungen während der Reha an Gruppen am Klinikstandort stattfinden – nicht am Wohnort der Rehabilitanden.

Dieses Positionspapier schlägt vor, die bestehende Pflicht durch eine digitale Plattform auf den Wohnort umzulenken und durch ein therapeutisches Begleitmodul zu ergänzen, das die strukturellen Anker liefert, die nach Entlassung fehlen. Eine Sunset-Klausel gewährleistet: Kein messbarer Effekt nach 24 Monaten → automatische Beendigung.

Anlass dieses Papiers ist ein Fachvortrag zur Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen während meiner eigenen stationären Rehabilitation. Die dort dargestellte Bedeutung der Selbsthilfegruppen-Anbindung steht in deutlichem Widerspruch zur strukturellen Realität, die ich als Rehabilitand erlebe: Die Gruppen, die uns vorgestellt werden, liegen am Klinikstandort – nicht dort, wo wir leben. Als unabhängiger Entwickler digitaler Plattformen verbinde ich die Erfahrungsperspektive mit der fachlichen Kompetenz, eine Lösung vorzuschlagen und umzusetzen.

2. Ausgangslage

2.1 Die Zahlen

Kennzahl Wert
Rückfallquote nach Entzug ohne Nachbehandlung¹ ca. 80 %
Rückfallquote mit therapeutischer Nachbehandlung¹ ca. 40 %
Ohne Rückfall unter aktiven SHG-Teilnehmern (Selbstbericht)² 87 %
Durch SHG allein abstinent (ohne professionelle Hilfe, Selbstbericht)² ca. 20 %
Rückfällige, die zur Abstinenz zurückfanden (Selbstbericht)² ca. 75 %
Abgeschl. Sucht-Reha-Leistungen (DRV-Routinedaten 2023)³ 37.821
Kosten stationäre Entwöhnung (kons. Schätzung, DRV-Tagessätze) ca. 8.000–15.000 EUR
Nachsorge in Beratungsstellen durch DRV vergütet
Vermittlung an Selbsthilfegruppen keine Vergütung

Quellen: ¹ Holzbach, R. (2010, ältere Einzelquelle): Rückfallquote nach stationärem Entzug ca. 80 %, mit therapeutischer Behandlung ca. 40 %. In: Psychologie Aktuell. Bandbreite 40–60 % nach intensiver Therapie wird durch Metaanalysen gestützt (vgl. bpb, 2005). ² Selbstberichts-Statistik 2017 der fünf Sucht-Selbsthilfeverbände (DHS/KONTUREN, 18.12.2018) – nicht randomisiert, praxisbasierte Auswertung aktiver Gruppenteilnehmer. ³ Nach Simon, Steinbrecher, Falk: DRV-Routinedaten 2023, veröffentlicht im DHS Jahrbuch Sucht 2025, Kap. 3.2.

Hinweis zur Datenqualität: Die Zahlen der Fünf-Verbände-Selbstberichts-Statistik (²) basieren auf Angaben aktiver Gruppenteilnehmer und unterliegen einem Selektionseffekt (Personen, die rückfällig wurden und die Gruppe verließen, sind nicht erfasst). Sie sind als Obergrenze zu verstehen und nicht direkt mit kontrollierten Katamnese-Studien vergleichbar. Die S3-Leitlinie alkoholbezogene Störungen (AWMF 076-001, Version 3.1, Stand 2025, inhaltlich 2021 erarbeitet) empfiehlt unabhängig davon den regelmäßigen Besuch von Selbsthilfegruppen in allen Phasen und Settings.⁴

2.2 Der Strukturbruch

Die Rehabilitationseinrichtung liegt in der Regel ortsfern vom Wohnort. Der Sozialdienst ist laut Gemeinsamem Leitfaden DRV/GKV verpflichtet, „Kontakt zu Selbsthilfegruppen“ herzustellen. In der Praxis geschieht Folgendes:

  • Während der Reha: Vier Vorstellungstermine bei lokalen Selbsthilfegruppen am Klinikstandort. Rehabilitanden nehmen teil, weil es Pflicht ist.

  • Nach Entlassung: Rückkehr an den Wohnort. Kein bestehender Kontakt zu einer Gruppe dort. Die erste Kontaktaufnahme – oft per Telefon oder Anrufbeantworter – erfolgt Tage bis Wochen später, in der kritischsten Phase.

  • Systemische Hürde: Nachrichten auf Gruppenanrufbeantwortern werden teils pauschal gelöscht (insbesondere am Wochenende), weil nicht zwischen nüchternen Hilfegesuchen und Anrufen im Rauschzustand unterschieden werden kann.

Kernproblem: Die Pflicht wird formell erfüllt, aber verfehlt ihren Zweck. Die strukturelle Lücke zwischen Reha-Standort und Wohnort bleibt ungeschlossen – genau in der Phase, in der das Rückfallrisiko am höchsten ist.

2.3 Der Fehlanreiz

Kliniken erhalten für die Vermittlung in ambulante Nachsorge (Suchtberatungsstellen) ca. 70 EUR. Für die Vermittlung an Selbsthilfegruppen: nichts. Das System belohnt die weniger wirksame Maßnahme und ignoriert die wirksamere. Dies ist kein Versagen der Beteiligten – es ist ein Fehlanreiz in der Vergütungsstruktur.

2.4 Der fehlende Anker nach Entlassung

Neben der Selbsthilfegruppen-Lücke fehlt vielen Rehabilitanden nach Entlassung etwas Grundlegenderes: Struktur, Tagesrhythmus und ein stabiler Bezugsrahmen. In der Klinik gibt es feste Zeiten, Therapeuten, Mitpatienten, klare Aufgaben. Am Wohnort – oft ohne intaktes soziales Netz, ohne Arbeit, ohne Tagesstruktur – entsteht ein Vakuum. Dieses Vakuum ist ein eigenständiger Rückfalltreiber, unabhängig von der Suchtdynamik selbst.

Eine reine Gruppen-Vermittlungsplattform adressiert die soziale Anbindung. Aber die tägliche Struktur – Morgenroutine, Reflexion, Körperbewusstsein, Wochenrückblick – erfordert ein ergänzendes Werkzeug.

3. Vorschlag: Plattform + therapeutisches Begleitmodul

Die Lösung besteht aus zwei Komponenten, die zusammen wirken, aber unabhängig nutzbar sind:

3.1 Komponente A – Vernetzungsplattform

Zweck: Deutschlandweite Vernetzung von Rehabilitanden mit Selbsthilfegruppen am Wohnort – bereits während der Reha.

Modul A1: Gruppen-Matching

  • Selbsthilfegruppen tragen sich freiwillig ein (Dachverbände als Multiplikatoren).

  • Profil: Ort, Typ (Alkohol, Drogen, Medikamente, Verhalten), Treffzeiten, Kontaktperson, Video-fähig ja/nein.

  • Rehabilitanden suchen nach PLZ/Wohnort und erhalten passende Gruppen.

  • Gruppen bieten offene Kennenlern-Sessions an – bundesweit zugänglich, nicht nur für lokale Kliniken.

Modul A2: Video-Vorstellung aus der Reha

  • Die vier Pflicht-Vorstellungstermine werden digital durchgeführt – bei Wohnort-Gruppen statt Klinik-Gruppen.

  • Technisch: Integrierte Videotelefonie (WebRTC) oder Anbindung an bestehende Tools (Zoom, Jitsi).

  • Dokumentation: Teilnahmebestätigung wird automatisch generiert und kann in den Entlassungsbericht (DRV-Formular G2055) übernommen werden.

Modul A3: Verbindliche Anmeldung

  • Vor Entlassung: Verbindliche Entscheidung – Ja, ich melde mich bei Gruppe X an oder Nein, ich entscheide mich dagegen. Beides wird dokumentiert.

  • Bei „Ja“: Automatische Anmeldebestätigung an die Gruppe. Erster Präsenztermin wird vereinbart.

  • Bei „Nein“: Dokumentation im Entlassungsbericht. Keine Sanktion, aber transparente Erfassung für Katamnese-Korrelation.

Wirkungskette

Reha-Woche 8–10: Rehabilitand sieht Gruppen am Wohnort auf der Plattform.

→ Nimmt per Video an 4 Kennenlern-Sessions teil. Lernt Gesichter und Namen kennen.

→ Entscheidet sich vor Entlassung für eine Gruppe. Meldet sich verbindlich an.

→ Am Wohnort: Geht direkt zur Gruppe. Kein Erstanruf nötig. Keine AB-Hürde. Kontakt besteht bereits.

→ Ergebnis: Die kritischsten Wochen nach Entlassung sind durch eine bestehende Anbindung abgesichert.

3.2 Komponente B – Therapeutisches Begleitmodul „Anker“

Das Begleitmodul adressiert den zweiten Rückfalltreiber: das Fehlen von Tagesstruktur, Reflexion und stabilen Bezugspunkten nach Entlassung. Es ist als persönlicher Begleiter konzipiert – kein Ersatz für Therapie, sondern eine Brücke zwischen den Sitzungen.

B1: Tagesstruktur – „Kompass“

  • Morgen-Check-in: Tägliche Selbsteinschätzung (Stimmung, Suchtdruck 0–10, Schlafqualität). Keine Pflicht, aber Routine-Anker. Dauer: 30 Sekunden.

  • Tagesimpuls: Ein kurzer Gedanke oder eine Reflexionsfrage. Wechselnde Perspektiven: therapeutisch, philosophisch, praktisch. Beispiel: „Was hat mir gestern Halt gegeben?“

  • Abend-Reflexion: Optional. Kurzes Journal. Was war heute gut? Was war schwierig? Was nehme ich mit?

Therapeutische Begründung: Die Strukturierung des Tages ist ein Kernbestandteil jeder Suchtrehabilitation (vgl. Wochentherapiepläne, RTS Alkoholabhängigkeit). Nach Entlassung bricht diese Struktur zusammen. Das Modul überführt das Prinzip in eine minimal-invasive, selbstgesteuerte Form.

B2: Körperbewusstsein – „Körper Heute“

  • Täglicher Organfakt: Ein konkreter, kurzer Fakt zum eigenen Körper. Beispiel: „Deine Leber erneuert sich alle 300–500 Tage. Heute ist Tag 47 seit deiner Entlassung.“

  • Erneuerungszähler: Visualisierung der körperlichen Regeneration seit Abstinenz-Beginn. Basierend auf medizinischen Daten zu Organ-Erneuerungszyklen.

Therapeutische Begründung: Suchtpatienten haben häufig ein gestörtes Körperverhältnis. Die bewusste Wahrnehmung der körperlichen Regeneration stärkt die Motivation und macht den abstrakten Nutzen der Abstinenz greifbar.

B3: Wochenrückblick – „Spiegel“

  • Wochenbericht: Samstags oder sonntags. Automatisch generierte Zusammenfassung der Woche: Suchtdruck-Verlauf, Gruppen-Teilnahme, Stimmungstrend.

  • Abstinenz-Zähler: Sichtbar, aber nicht moralisierend. Zählt Tage seit Entlassung. Bei Rückfall: kein Reset auf Null, sondern Zählung der abstinenten Tage insgesamt (entstigmatisiert den Rückfall).

B4: Perspektiven-Wechsel – „Wege“

  • Rotierende Perspektiven: Alle 14 Tage wechselnde Reflexionsansätze. Praktisch (Achtsamkeit, Stressbewältigung), kulturell (Resilienzkonzepte aus verschiedenen Traditionen), kognitiv (Denkfallen erkennen).

  • Wegpunkte: Persönliche Meilensteine definieren und tracken. Beispiel: „Ersten Monat geschafft“, „Erstes Bewerbungsgespräch“, „Kontakt zur Familie wiederhergestellt“.

Therapeutische Begründung: Der Perspektivenwechsel ist ein Kernprinzip der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) und der Schematherapie, beides evidenzbasierte Ansätze in der Suchtbehandlung. Die regelmäßige Konfrontation mit alternativen Denkmustern stärkt die kognitive Flexibilität.

B5: Notfall-Funktion

  • Suchtdruck-Alarm: Wenn der Morgen-Check-in einen Suchtdruck ≥7 ergibt, werden sofort Handlungsoptionen angezeigt: Kontakt zur Selbsthilfegruppe (aus Modul A), Krisentelefon, Beratungsstelle, persönliche Notfallstrategie (in der Reha erarbeitet).

  • Kein Ersatz für Krisenintervention: Klarer Hinweis auf professionelle Hilfe. Die App versteht sich als Brücke, nicht als Therapeut.

3.3 Komponente C – Therapeutischer Verlängerungsarm

Die Komponenten A und B sind patientenseitig. Komponente C richtet sich an Therapeutinnen und Therapeuten und macht die Plattform zum verlängerten Arm der stationären Behandlung.

Das 66-Tage-Problem

Verhaltensänderungen werden nicht in der Reha abgeschlossen – sie beginnen dort. Die Forschung zur Gewohnheitsbildung (Lally et al., University College London, 2009) zeigt: Im Durchschnitt dauert es 66 Tage, bis ein neues Verhalten automatisiert ist. Komplexe Verhaltensänderungen – wie der Umgang mit Suchtdruck, Stressbewältigung oder neue Alltagsroutinen – benötigen das 1,5-fache, also ca. 90 Tage oder länger.

Eine stationäre Suchtrehabilitation dauert 12–16 Wochen (84–112 Tage). Die therapeutisch erarbeiteten Verhaltensänderungen sind bei Entlassung also bestenfalls am Beginn ihrer Automatisierung – nicht an deren Ende. Ohne tägliche Wiederholung und Struktur nach Entlassung ist die Rückfallgefahr in alte Muster hoch. Die App liefert genau diese Struktur.

Individualisierung nach Suchtstoff

Die Notwendigkeit substanzspezifischer Nachsorge wird durch die veränderte Suchtstofflandschaft verstärkt: Der Kokainkonsum unter Erwachsenen hat sich zwischen 2015 und 2021 nahezu verdreifacht (von 0,6 % auf 1,6 %).¹⁰ Die Zahl der Drogentoten erreichte 2023 mit 2.227 Fällen den höchsten Wert seit Beginn der Erfassung.¹⁰ In den Selbsthilfegruppen stieg die Zahl der Abhängigen von illegalen Drogen von 830 (2010) auf 3.200 (2017) – eine fast Vervierfachung.²

Ein pauschaler Nachsorge-Ansatz wird dieser Diversität nicht gerecht. Die Plattform ermöglicht es, das Begleitmodul substanzspezifisch anzupassen: andere Tagesimpulse für Alkoholabhängige als für Stimulanzien-Konsumenten, andere Trigger-Warnungen, andere Rückfall-Muster.

Therapeuten-Dashboard (nach Pilotphase)

Nach Abschluss der Pilotphase und auf Basis der anonymisierten Nutzungsdaten kann die Plattform um ein Therapeuten-Dashboard erweitert werden:

  • Anonymisierte Nutzungsstatistiken: Therapeuten sehen aggregierte, anonymisierte Daten zur Nutzung der App durch ihre (ehemaligen) Patienten – z.B. Teilnahmequote an Gruppentreffen, Häufigkeit der Morgen-Check-ins, Suchtdruck-Trends. Keine Einzeldaten ohne ausdrückliche Einwilligung.

  • Individuelle Modulkonfiguration: Therapeuten können die App-Inhalte für einzelne Patienten anpassen: spezifische Reflexionsfragen, individuelle Notfallstrategien (in der Reha erarbeitet), substanzspezifische Tagesimpulse. Die App wird damit zum Träger der individuellen Therapieplanung über die Entlassung hinaus.

  • Automatisierte Fortführung: Die in der Reha erarbeiteten therapeutischen Maßnahmen – Achtsamkeitsübungen, Verhaltensexperimente, Expositionsübungen – werden über die App täglich fortgesetzt, ohne dass der Therapeut aktiv eingreifen muss. Der Therapeut setzt die Inhalte einmalig auf; die App führt sie automatisiert fort.

Ergebnis: Die Plattform schließt nicht nur die räumliche Lücke (Reha-Standort → Wohnort), sondern auch die zeitliche Lücke (Ende der Reha → Automatisierung neuer Verhaltensweisen). Sie gibt Therapeuten erstmals ein Werkzeug, um ihre Arbeit über die Entlassung hinaus wirken zu lassen – datenschutzkonform, automatisiert und individuell.

Datenschutz bei Therapeuten-Zugriff

Der Therapeuten-Zugriff unterliegt zusätzlichen Schutzmaßnahmen: Explizite, jederzeit widerrufbare Einwilligung des Patienten (Art. 7 DSGVO). Kein Zugriff auf Tagebuch-Einträge oder Journal-Inhalte ohne gesonderte Freigabe. Zugriff nur auf Daten, die der Patient aktiv teilt. Automatische Beendigung des Zugriffs nach 12 Monaten.

4. Plattformkonzept: Bildschirm-Übersicht

Die folgende Übersicht zeigt die fünf Hauptbereiche der App. Das Design folgt dem Prinzip minimaler Komplexität – jeder Bildschirm hat genau eine Funktion.

STARTBILDSCHIRM – „DEIN TAG“
Abstinenz-Zähler: "Tag 47 – 1.128 Tage insgesamt abstinent" (kumulativ, kein Reset)
Morgen-Check-in: Stimmung (Emoji-Skala), Suchtdruck (0–10), Schlaf (gut/mittel/schlecht)
Tagesimpuls: Kurze Reflexionsfrage oder Gedanke des Tages
Körper Heute: "Deine Nervenzellen regenerieren Myelin. Tag 47 von ca. 365."
Nächster Gruppen-Termin: "Dienstag, 19:00 – Freundeskreis Neukölln" mit Erinnerung
GRUPPEN – „VERBINDUNG“
Meine Gruppe: Aktuelle Gruppe mit nächsten Terminen und Kontaktperson
Gruppen-Suche: PLZ-basierte Suche, Filter nach Typ und Zeiten
Kennenlern-Sessions: Übersicht offener Video-Sessions (Live-Kalender)
Teilnahme-Protokoll: Automatische Dokumentation besuchter Treffen
KOMPASS – „STRUKTUR“
Wochenplan: Feste Anker der Woche: Gruppen-Termin, Sport, Beratung
Wegpunkte: Persönliche Meilensteine definieren und feiern
Perspektiven: Alle 14 Tage wechselnde Reflexionsansätze
SPIEGEL – „VERLAUF“
Wochenbericht: Automatische Zusammenfassung: Suchtdruck-Verlauf, Teilnahme, Stimmung
Trends: Langzeitvisualisierung: Suchtdruck über Wochen/Monate
Journal: Optionales Tagebuch – Abend-Reflexion mit Leitfragen
NOTFALL – „JETZT“
Sofort-Kontakt Gruppe: Direkter Anruf/Nachricht an Kontaktperson der Gruppe
Krisentelefon: Telefonseelsorge, Suchtnotruf, lokale Beratungsstelle
Mein Notfallplan: Persönliche Strategie (in der Reha erarbeitet, hier hinterlegt)
Atemübung: Geführte 3-Minuten-Übung zur Akutregulation

5. Wirkung auf Katamnese-Ergebnisse

Die Katamnese – die Befragung ehemaliger Patienten ein Jahr nach Entlassung – ist das zentrale Instrument zur Messung der Ergebnisqualität in der Suchtrehabilitation. Die großen Fachverbände (FVS, buss) führen diese Erhebungen als Vollerhebung nach DGSS-Standards durch. Parallel erhebt die DRV im Rahmen der Reha-Qualitätssicherung eigene Daten (Rehabilitandenbefragung, KTL-Rückmeldung), deren Ergebnisse zunehmend in Belegungssteuerung und Vergütungsverhandlungen einfließen. Beide Instrumente zusammen bestimmen die Reputation einer Einrichtung.

Die vorgeschlagene Maßnahme adressiert den größten Einzeleinflussfaktor auf die Katamnese: die Anbindung an eine Selbsthilfegruppe. Konkret:

Für die Kliniken

Bessere Katamnese-Ergebnisse bei gleichem therapeutischen Aufwand. Einrichtungen führen bereits freiwillig Katamnese-Befragungen durch – durch Einladungen und Umfragen an ehemalige Patienten. Eine höhere Selbsthilfegruppen-Anbindungsquote würde sowohl die Rücklaufquote (Erreichbarkeit der Patienten, die in Gruppen eingebunden sind) als auch die Abstinenzrate selbst verbessern. Das ist ein direkter Anreiz für jede Einrichtung.

Für die DRV

Bessere Ergebnisse in der therapeutischen Versorgung (KTL-Rückmeldung), höhere RTS-Erfüllungsquoten. Kostensenkung durch vermiedene Wiederholungs-Rehabilitationen. Bei 37.821 Sucht-Reha-Leistungen jährlich (DRV-Routinedaten 2023) und geschätzten Kosten von ca. 8.000–15.000 EUR pro stationärer Maßnahme (konservative Schätzung auf Basis üblicher DRV-Tagessätze bei 12–16 Wochen) bewegen sich die potenziellen Einsparungen selbst bei einer moderaten Reduktion der Wiederholungsquote schnell im Millionenbereich.

Für das Gesamtsystem

Selbsthilfegruppen sind ehrenamtlich und kostenlos. Jeder Rehabilitand, der in eine Gruppe eingebunden wird statt erneut in stationäre Behandlung, spart dem System einen fünfstelligen Betrag. Die Plattform ist der Hebel, um diese kostengünstigste und wirksamste Maßnahme systematisch zugänglich zu machen.

6. Sunset-Klausel

Um die Einführung risikoarm zu gestalten:

Erprobungsphase 24 Monate, mindestens 10 Piloteinrichtungen
Messgröße 1 12-Monats-Abstinenzrate (Katamnese, DGSS-Standard 4)
Messgröße 2 Dokumentierte SHG-Anbindungsquote bei Entlassung
Erfolgskriterium Signifikante Verbesserung der Abstinenzrate ODER Erhöhung der SHG-Anbindungsquote um ≥20 Prozentpunkte
Bei Nicht-Erreichen Automatische Beendigung. Keine weitere Rechtfertigung erforderlich.
Bei Erreichen Aufnahme in RTS als Regelleistung. Bundesweiter Rollout.

7. Finanzierung und Anreizstruktur

Plattform-Finanzierung

Die Plattform wird als Open-Source-Projekt entwickelt. Die Erstentwicklung wird über öffentliche Innovationsförderung finanziert (z.B. Prototype Fund, NLnet NGI Zero Commons Fund). Langfristig können die laufenden Betriebskosten (Server, Wartung, Support) über einen Rahmenvertrag mit der DRV oder den Krankenkassen gedeckt werden – analog zu den zertifizierten Softwareprogrammen, die Reha-Einrichtungen bereits für die KDS-Dokumentation nutzen.

Anreiz für Einrichtungen

Eine zusätzliche Vergütung ist nicht zwingend erforderlich. Der primäre Anreiz für Reha-Einrichtungen liegt in der messbaren Verbesserung der Katamnese-Ergebnisse und der Erfüllung der Nachsorgevorbereitung gemäß RTS. Sollte eine finanzielle Anreizkomponente politisch gewünscht sein, könnte sie in einer späteren Phase auf Basis der Pilotdaten eingeführt werden.

Bestehende Asymmetrie

Die ambulante Nachsorge in Suchtberatungsstellen wird durch die DRV vergütet (Gruppen- und Einzelgespräche gemäß Rahmenkonzept Nachsorge, Abrechnung über G0406). Für die Vermittlung an Selbsthilfegruppen existiert kein vergleichbarer Vergütungsmechanismus. Die Plattform adressiert diese Asymmetrie nicht durch zusätzliche Zahlungen, sondern durch den Abbau struktureller Hürden.

Kosten-Nutzen

Die jährlichen Betriebskosten der Plattform (Hosting, Wartung, Datenschutz) liegen im niedrigen fünfstelligen Bereich. Dem stehen potenzielle Einsparungen durch vermiedene Wiederholungs-Rehabilitationen gegenüber: Bei ca. 8.000–15.000 EUR pro stationärer Entwöhnungsbehandlung genügen bereits wenige erfolgreich angebundene Rehabilitanden, um die Plattformkosten mehrfach zu amortisieren.

8. Datenschutz und Datensicherheit

Die Plattform verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (Gesundheitsdaten). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) und unterliegt den höchsten Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen.

Technische Maßnahmen

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Video-Verbindungen und Nachrichteninhalte werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt (E2EE). Weder der Plattformbetreiber noch Dritte können auf Inhalte zugreifen.

  • Verschlüsselung im Ruhezustand: Gespeicherte Daten werden mit AES-256 verschlüsselt. Schlüsselmanagement nach aktuellen BSI-Empfehlungen (TR-02102).

  • Zero-Knowledge-Prinzip: Persönliche Gesundheitsdaten (Suchtdruck-Werte, Journal-Einträge, Teilnahmeprotokolle) werden lokal auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert oder clientseitig verschlüsselt. Der Server sieht nur verschlüsselte Daten.

  • Hosting: Ausschließlich auf Servern innerhalb der EU (vorzugsweise Deutschland), konform mit der DSGVO und dem EU Data Act (2024).

Organisatorische Maßnahmen

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO vor Pilotstart.

  • Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

  • Einwilligungsformulare abgestimmt mit Datenschutzbeauftragten der DRV und der Piloteinrichtungen.

  • Minimale Datenerhebung: Nur Daten, die für Gruppen-Matching und Teilnahmebestätigung erforderlich sind. Keine Profilbildung, kein Tracking, keine Weitergabe an Dritte.

  • Automatische Löschfristen: Persönliche Daten werden nach Ablauf der Nachsorgephase (12 Monate) automatisch gelöscht, sofern der Nutzer nicht aktiv verlängert.

Regulatorischer Rahmen

Die Plattform orientiert sich an der DSGVO, dem BDSG (insbesondere § 22 Abs. 2 BDSG für Gesundheitsdaten), der BSI-Technischen Richtlinie TR-02102 (Kryptographische Verfahren), sowie dem EU Data Act (2024) und dem EU AI Act (soweit KI-Komponenten integriert werden). Die Einhaltung wird im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung geprüft und dokumentiert.

9. Regulatorische Verankerung

Es ist keine Gesetzesänderung erforderlich. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen können innerhalb bestehender Strukturen umgesetzt werden:

Reha-Therapiestandards (RTS Alkoholabhängigkeit, Stand 2016; geplante RTS 2025, vorauss. ab 01.01.2027)

Aufnahme der wohnortbezogenen Selbsthilfegruppen-Vorstellung als anerkannte Leistung im Evidenzbasierten Therapiemodul (ETM) „Nachsorgevorbereitung / Vorbereitung der Entlassung“. Explizite Anerkennung von Videotelefonie als zulässiges Format für die Pflicht-Vorstellungstermine.

Gemeinsamer Leitfaden DRV/GKV

Ergänzung der Sozialdienst-Anforderungen: „Kontakt zu Selbsthilfegruppen am Wohnort des Rehabilitanden“ (statt nur „Kontakt zu Selbsthilfegruppen“). Kleine textliche Änderung, große strukturelle Wirkung.

Rahmenkonzept Nachsorge (DRV/GKV, 2013)

Erweiterung um Selbsthilfegruppen als anerkannten Nachsorgebaustein neben psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen. Integration der Vermittlungsvergütung in die bestehende Abrechnungsstruktur (Anlage 3, G0406).

Zeitfenster: Die Überarbeitung der RTS ist im Gange; nach Informationen der DRV ist mit Inkrafttreten zum 01.01.2027 zu rechnen. Eine Stellungnahme im laufenden Prozess hätte daher hohe Wirkung. Nach Inkrafttreten ist die nächste Aktualisierung erst in mehreren Jahren zu erwarten.

10. Umsetzungsplan

Phase Maßnahme Details
Q2 2026 Stellungnahme DRV Einreichung dieses Positionspapiers bei DRV Bund, Abt. Rehabilitation und Reha-Qualitätssicherung. Ziel: Integration in RTS 2025 vor Finalisierung.
Q2 2026 Dachverbände Gespräche mit den fünf Sucht-Selbsthilfeverbänden (Kreuzbund, Blaues Kreuz in Deutschland, Blaues Kreuz Evang., Freundeskreise, Guttempler). Ziel: Grundsatzvereinbarung zur Plattform-Beteiligung.
Q3 2026 Piloteinrichtungen Identifikation von 10 Reha-Kliniken (Streuung: mind. 5 Bundesländer, stationär und ganztägig ambulant). Kriterium: Bereitschaft zur Katamnese-Kooperation.
Q3–Q4 2026 Prototyp Entwicklung der Plattform: Gruppen-Matching (PLZ), Video-Integration, Teilnahmebestätigung, Begleitmodul „Anker“. Open-Source-Entwicklung.
Q4 2026 Datenschutz Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO. Einwilligungsformulare, Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten der DRV und Piloteinrichtungen. E2EE, AES-256, Zero-Knowledge-Architektur (vgl. Abschnitt 8).
Q1 2027 Pilotstart Parallel zum Inkrafttreten der RTS 2025. Beginn der 24-monatigen Erprobungsphase mit Sunset-Klausel.
Q1 2028 Zwischenevaluation 12-Monats-Katamnese der ersten Pilotkohorte. Erste belastbare Daten zur Anbindungsquote und Abstinenzrate.
Q1 2029 Abschlussevaluation 24-Monats-Bilanz. Entscheidung: Regelleistung oder Beendigung gemäß Sunset-Klausel.

Quellenverzeichnis

¹ Holzbach, R.: Rückfallquote von Alkoholikern soll halbiert werden. In: Psychologie Aktuell, 2010. Zitiert: Rückfallquote nach stationärem Entzug ca. 80 %, mit therapeutischer Behandlung ca. 40 %. Anmerkung: Ältere Einzelquelle (2010), inhaltlich konsistent mit Bandbreiten aus Übersichtsarbeiten (ca. 40–60 % Rückfall nach intensiver Therapie; vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Neue Forschungsergebnisse zur Alkoholabhängigkeit, 2005).

² Statistik 2017 der fünf Sucht-Selbsthilfe- und Abstinenzverbände (Blaues Kreuz in Deutschland, Blaues Kreuz Evang., Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe, Guttempler, Kreuzbund). Gefördert von der Techniker Krankenkasse. Veröffentlicht über DHS. Berichtet in: KONTUREN Online-Magazin, 18.12.2018 (konturen.de/abstinent-durch-selbsthilfegruppe). Einschränkung: Selbstberichts-Statistik aktiver Teilnehmer, nicht randomisiert, praxisbasierte Auswertung. Zahlen als Obergrenze zu verstehen.

³ Simon, R., Steinbrecher, A., Falk, J.: Rehabilitation substanzbezogener Abhängigkeitserkrankungen. In: DHS Jahrbuch Sucht 2025, Kap. 3.2. Basierend auf DRV-Routinedaten 2023: 37.821 abgeschlossene Leistungen zur Rehabilitation substanzbezogener Abhängigkeitserkrankungen.

⁴ S3-Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF-Register 076-001, Version 3.1 (Stand 2025, inhaltlich 2021 erarbeitet). Federführung: DGPPN und DG-Sucht. Empfehlung 4.8.1.11 (KKP): Regelmäßiger und langfristiger Besuch von Selbsthilfegruppen in allen Phasen und Settings.

⁵ Gemeinsamer Leitfaden DRV/GKV zur Konzeptprüfung von Einrichtungen der Rehabilitation Abhängigkeitskranker, 2011 (weiterhin in Kraft). Abschnitt Sozialdienst: „Vorbereitung der Nachsorge und Kontakt zu Selbsthilfegruppen.“

⁶ Gemeinsames Rahmenkonzept zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker, DRV/GKV, in Kraft seit 01.03.2013 (weiterhin gültig).

⁷ Reha-Therapiestandards Alkoholabhängigkeit, DRV Bund, Stand 01.03.2016. Derzeit Überarbeitung (RTS 2025); nach Informationen der DRV ist mit Inkrafttreten zum 01.01.2027 zu rechnen.

⁸ DHS-Handreichung „Chancen nahtlos nutzen – konkret!“: Ca. drei Viertel der regelmäßig eine Gruppe Besuchenden erreichen langfristig stabile Abstinenz. Anmerkung: Praxisbasierte Auswertung, nicht randomisiert.

⁹ Lally, P., van Jaarsveld, C. H. M., Potts, H. W. W., & Wardle, J. (2009): How are habits formed: Modelling habit formation in the real world. European Journal of Social Psychology, 40(6), 998–1009. Ergebnis: Durchschnittlich 66 Tage bis zur Automatisierung, Spannweite 18–254 Tage. Komplexe Verhaltensweisen benötigen ca. das 1,5-fache. Bestätigt durch Metaanalyse 2024 (59–66 Tage, 20 Studien, ca. 2.600 Teilnehmer).

¹⁰ REITOX-Bericht 2024 (DBDD/IFT im Auftrag der Bundesregierung): Kokainkonsum 18–59-Jährige von 0,6 % (2015) auf 1,6 % (2021). Drogentote 2023: 2.227 (Höchstwert seit Beginn der Erfassung). Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 12.12.2024.

11. Schluss

Die Selbsthilfegruppe ist das wirksamste und kostengünstigste Instrument der Suchtnachsorge. Sie scheitert nicht an mangelnder Wirksamkeit, sondern an einer strukturellen Lücke in der Vermittlung. Diese Lücke zu schließen erfordert keine neue Gesetzgebung, keine großen Budgets und kein Risiko – nur eine digitale Brücke zwischen Reha-Standort und Wohnort, eine kleine Änderung in der Formulierung bestehender Standards und die Bereitschaft, ein bestehendes Pflichtelement so umzugestalten, dass es seinen Zweck tatsächlich erfüllt.

Die Zahlen sprechen für sich. Die Sunset-Klausel nimmt das Risiko. Der Rest ist Umsetzung.

Dieses Dokument ist zur Diskussion und Stellungnahme bestimmt. Alle genannten Zahlen sind öffentlich zugänglichen Quellen entnommen und im Quellenverzeichnis belegt. Einschränkungen der Datenqualität sind transparent ausgewiesen. Die Sunset-Klausel gewährleistet ergebnisorientierte Erprobung ohne Bestandsrisiko.

Fragenkatalog: Reha-Einrichtungen

19 Fragen in 7 Kategorien — für Gespräche mit Klinikleitungen, Therapeuten und Sozialdiensten

1. Aufwand & Ressourcen
Wie hoch ist der zusätzliche zeitliche Aufwand pro Rehabilitand?
Die Video-Vorstellungstermine ersetzen die bestehenden Präsenz-Vorstellungen am Klinikstandort. Der Netto-Mehraufwand liegt bei ca. 15–20 Minuten einmalig für die Einrichtung des Zugangs. Die vier Termine selbst sind zeitlich identisch.
Welche technische Infrastruktur wird benötigt?
WLAN-Zugang für Rehabilitanden (ggf. zeitlich begrenzt), ein Endgerät mit Kamera (Tablet, Laptop oder Smartphone), und ein Browser. Keine Softwareinstallation erforderlich — die Plattform läuft webbasiert.
Muss die Klinik-IT eingebunden werden?
In der Pilotphase: nein. Die Plattform läuft unabhängig vom Klinik-Netzwerk. Für die spätere PATFAK-Integration ist eine Abstimmung mit der IT-Abteilung erforderlich.
2. Therapeutenbeitrag
Welche Rolle spielen Bezugstherapeuten bei der Nutzung?
Therapeuten können optional das Anker-Modul individuell konfigurieren (Reflexionsfragen, Notfallstrategien). Pflicht ist das nicht — das Modul funktioniert auch mit Standardinhalten.
Wie viel Zeit kostet die einmalige Konfiguration pro Patient?
Ca. 15–20 Minuten einmalig, wenn individuelle Anpassungen gewünscht sind. Ohne Individualisierung: null Minuten.
3. Datenhaltung & Datenschutz
Wo liegen die Patientendaten?
Persönliche Gesundheitsdaten werden lokal auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert oder clientseitig verschlüsselt (Zero-Knowledge). Server stehen ausschließlich in der EU. Keine Profilbildung, kein Tracking.
Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?
Ja. Die DSFA nach Art. 35 DSGVO wird vor Pilotstart durchgeführt und mit den Datenschutzbeauftragten der Piloteinrichtungen abgestimmt.
4. PATFAK-Integration
Wie wird die Teilnahmebestätigung in PATFAK übernommen?
Pilotphase: PDF-Export der Teilnahmebestätigung, manueller Import in die PATFAK-Akte. Langfristig: HL7-Schnittstelle für automatische Übernahme in den G2055-Entlassungsbericht.
Funktioniert das auch mit anderen Systemen (Vivendi, R23, Tau-Office)?
Ja. Der PDF-Export funktioniert systemunabhängig. Die HL7-Schnittstelle ist standardisiert und kompatibel mit allen KDS-3.0-zertifizierten Systemen.
5. Modulgestaltung
Können Inhalte des Anker-Moduls klinikspezifisch angepasst werden?
Ja. Reflexionsfragen, Tagesimpulse und Notfallstrategien sind konfigurierbar. Die Klinik kann eigene therapeutische Schwerpunkte einbringen.
Ist das Anker-Modul substanzspezifisch differenzierbar?
Ja. Die Plattform unterscheidet nach Suchtmittel (Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Verhalten) und passt Inhalte, Trigger-Warnungen und Rückfall-Muster entsprechend an.
6. Katamnese
Wie wirkt sich die Plattform auf unsere Katamnese-Ergebnisse aus?
Höhere SHG-Anbindungsquote verbessert sowohl die Rücklaufquote (Erreichbarkeit gebundener Patienten) als auch die Abstinenzrate. Die Sunset-Klausel misst genau diesen Effekt nach 24 Monaten.
Werden die Daten für FVS/buss-Katamnese kompatibel erhoben?
Ja. Die Messgrößen orientieren sich am DGSS-Standard 4 (konservativster Standard: Nicht-Antworter gelten als rückfällig).
7. Pilotteilnahme
Was sind die Voraussetzungen für eine Pilotteilnahme?
WLAN-Zugang für Rehabilitanden, Bereitschaft zur Katamnese-Kooperation (12-Monats-Follow-up), mindestens ein benannter Ansprechpartner (Sozialdienst oder Bezugstherapie).
Wie lange dauert die Pilotphase?
24 Monate mit Sunset-Klausel. Zwischenevaluation nach 12 Monaten. Bei Nicht-Erreichen der KPIs: automatische Beendigung.
Entstehen der Einrichtung Kosten?
Nein. Die Plattform ist Open Source und wird über öffentliche Innovationsförderung finanziert. Die Einrichtung stellt lediglich Infrastruktur (WLAN) und Personalzeit bereit.

Fragenkatalog: DRV & potenzielle Förderer

27 Fragen in 9 Kategorien — antizipierte Rückfragen von DRV Bund, GKV-Spitzenverband und Fördergebern

1. Legitimation
Wer steht hinter dem Vorschlag und welche Qualifikation bringen die Initiatoren mit?
Gero Strauß (Technical Lead, Freiberufler): International Business Management, Oxford Blockchain Programme, selbstständig aufgebautes technisches Portfolio. Carsten Reinemann (Research & Outreach): Produktmanagement Versicherungsprodukte ARAG, Unternehmensberatung Sheer, Schnittstellenmanagement. Beide Wikimedia Deutschland e.V. Mitglieder. GbR in Gründung.
Gibt es eine fachliche Unterstützung durch Therapeuten oder Kliniken?
Eine Vorlage für eine Fachliche Stellungnahme liegt vor. Sie bestätigt ausschließlich die Problemanalyse, nicht die Lösung, und kann von Therapeuten ohne Verpflichtung unterzeichnet werden.
Handelt es sich um ein kommerzielles Produkt?
Nein. AGPL-3.0-Lizenz, Open Source, Civic Tech. Erstfinanzierung über öffentliche Innovationsförderung (NLnet, Prototype Fund). Kein Venture Capital, keine Werbeeinnahmen.
2. Problemanalyse
Wie belastbar sind die zitierten Rückfallquoten?
Holzbach 2010 (80%/40%) ist eine ältere Einzelquelle, aber konsistent mit Bandbreiten aus Übersichtsarbeiten (40–60% nach intensiver Therapie, bpb 2005). Die Fünf-Verbände-Statistik (87%) ist als Obergrenze/Selbstbericht transparent gekennzeichnet. DGSS-4-Katamnese (buss): 47,4% Abstinenz (Entlassjahrgang 2021).
Gibt es Evidenz, dass SHG-Anbindung kausal wirkt und nicht nur korreliert?
Die S3-Leitlinie (AWMF 076-001) empfiehlt regelmäßigen SHG-Besuch in allen Phasen und Settings (KKP-Empfehlung 4.8.1.11). Die kausale Zuordnung ist methodisch schwierig, aber die DHS-Handreichung berichtet: ca. drei Viertel der regelmäßig Besuchenden erreichen langfristig stabile Abstinenz.
Ist das Problem der wohnortfernen SHG-Vorstellung empirisch belegt?
Es ist strukturell bedingt: Reha-Einrichtungen liegen ortsfern. Der Gemeinsame Leitfaden DRV/GKV fordert „Kontakt zu Selbsthilfegruppen“ ohne Spezifikation des Ortes. Das Positionspapier enthält in Abschnitt 2.5 eine Praxisbeobachtung aus erster Hand.
3. Umsetzbarkeit
Ist die technische Umsetzung realistisch im vorgeschlagenen Zeitrahmen?
Die Kernfunktionalität (PLZ-Matching, Video-Integration, Check-in-System) basiert auf etablierten Open-Source-Technologien (React, Supabase, PostGIS, WebRTC). Die technische Architektur ist bereits ausgearbeitet. Prototyp-Entwicklung Q3–Q4 2026.
Wie werden die SHG-Daten beschafft?
Mehrstufig: NAKOS-Kontaktstellen als Meta-Verzeichnis, Landeskontaktstellen für lokale Gruppen, Dachverbände (Kreuzbund, Blaues Kreuz, etc.) als Multiplikatoren, Selbstregistrierung für Gruppen. Kooperationsanfrage an NAKOS ist in Vorbereitung.
Wie wird die Akzeptanz bei Selbsthilfegruppen sichergestellt?
Freiwillige Teilnahme, Einbindung über Dachverbände, kein Zwang zur Digitalisierung. Gruppen entscheiden selbst, ob sie Video-Kennenlern-Sessions anbieten. Die Plattform ergänzt, sie ersetzt nicht.
4. Regulierung
Ist eine Gesetzesänderung erforderlich?
Nein. Alle Maßnahmen können innerhalb bestehender Strukturen umgesetzt werden: Ergänzung der RTS (laufende Überarbeitung), Präzisierung im Gemeinsamen Leitfaden DRV/GKV, Erweiterung des Rahmenkonzepts Nachsorge.
Wie passt der Vorschlag in die laufende RTS-Überarbeitung?
Die RTS 2025 (vorauss. ab 01.01.2027) wird aktuell überarbeitet. Eine Aufnahme der wohnortbezogenen SHG-Vorstellung als anerkannte Leistung im ETM „Nachsorgevorbereitung“ wäre eine kleine textliche Änderung mit großer struktureller Wirkung.
Fällt die App unter den EU AI Act oder die DiGA-Verordnung?
Die App ist kein Medizinprodukt und keine DiGA — sie stellt keine Diagnosen, keine Therapie und keine Verschreibungen. KI-Komponenten (falls später integriert) werden nach EU AI Act bewertet. Stand heute: nicht regulierungspflichtig.
5. Finanzierung
Was kostet die Plattform?
Erstentwicklung: öffentliche Innovationsförderung (NLnet: 47.500 EUR beantragt, Prototype Fund: bis 47.500 EUR geplant). Laufende Betriebskosten: niedriger fünfstelliger Bereich jährlich (Hosting, Wartung, Datenschutz).
Wie ist die Kosten-Nutzen-Relation?
Bei ca. 8.000–15.000 EUR pro stationärer Entwöhnung genügen bereits wenige erfolgreich angebundene Rehabilitanden, um die Plattformkosten mehrfach zu amortisieren. Bei 37.821 Leistungen/Jahr reicht eine minimale Reduktion der Wiederholungsquote.
Welche Förderungen sind bereits beantragt oder geplant?
NLnet NGI Zero Commons Fund: eingereicht April 2026 (DeineStimme/Zustaendigkeitsengine). Prototype Fund Klasse 03: Text fertig, Deadline Nov 2026 (AnkerNetz/SHG). GKV-Projektförderung: in Recherche.
6. Wirksamkeit
Wie wird der Erfolg gemessen?
Zwei KPIs mit Sunset-Klausel: (1) 12-Monats-Abstinenzrate nach DGSS-Standard 4, (2) dokumentierte SHG-Anbindungsquote bei Entlassung. Erfolgskriterium: signifikante Verbesserung ODER Erhöhung der Anbindungsquote um mindestens 20 Prozentpunkte.
Was passiert, wenn die KPIs nicht erreicht werden?
Automatische Beendigung nach 24 Monaten. Keine weitere Rechtfertigung erforderlich. Das ist der Kern der Sunset-Klausel — risikoarme Erprobung.
7. Therapeutische Fundierung
Auf welcher therapeutischen Grundlage basiert das Anker-Modul?
Tagesstrukturierung (Kernbestandteil jeder Suchtreha laut RTS), kognitive Verhaltenstherapie (Perspektivenwechsel, Denkfallen), Habit-Formation (Lally et al. 2009: 66 Tage bis Automatisierung), und Körperwahrnehmung (gestörtes Körperverhältnis bei Suchtpatienten).
Ersetzt die App therapeutische Behandlung?
Nein. Explizit als Brücke konzipiert, nicht als Ersatz. Klarer Hinweis auf professionelle Hilfe bei Krisensituationen. Notfall-Funktion verweist auf Krisentelefon und Beratungsstellen.
8. Praxisbeobachtung
Worauf basiert die Praxisbeobachtung im Positionspapier?
Gero Strauß hat das Positionspapier während seiner eigenen stationären Suchtrehabilitation verfasst. Die Beobachtungen in Abschnitt 2.5 sind Erfahrungsperspektive aus erster Hand, sachlich und ohne Unterstellungen formuliert.
9. Abgrenzung
Gibt es vergleichbare Plattformen auf dem Markt?
Nicht in dieser Kombination. Es gibt Gruppen-Suchfunktionen (NAKOS, DHS), Nachsorge-Apps (ohne SHG-Anbindung), und Peer-Support-Plattformen (ohne Klinik-Integration). AnkerNetz verbindet alle drei Aspekte: Matching, Tagesstruktur, Therapeuten-Schnittstelle.
Warum reicht die bestehende NAKOS-Datenbank nicht aus?
NAKOS ist ein Meta-Verzeichnis für Kontaktstellen (~300), nicht für einzelne Gruppen. Es gibt keine PLZ-basierte Suche nach konkreten Gruppen, keine Video-Integration, keine Anbindungsbegleitung. AnkerNetz baut auf NAKOS auf und ergänzt es.
Wie grenzt sich AnkerNetz von DiGA-Anwendungen ab?
DiGAs sind verschreibungspflichtige Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung. AnkerNetz ist ein Vermittlungs- und Strukturierungswerkzeug — vergleichbar mit einer Plattform wie Doctolib, nicht mit einer Therapie-App. Keine Diagnose, keine Behandlung, keine Verschreibung.

Gemeinsam bauen

AnkerNetz ist Open Source und sucht Partner: Reha-Kliniken, Kontaktstellen, Therapeuten, Entwickler.