AnkerNetz
Reha-Entlassene finden passende Selbsthilfegruppen in ihrer Nähe. Wohnortbasiert, therapeutisch begleitet, datenschutzkonform.
Die kritischen ersten Wochen nach der Reha
Wer aus einer stationären Rehabilitation entlassen wird, steht vor einer Versorgungslücke: Die therapeutische Struktur fällt weg, der Alltag kehrt zurück, aber die Anbindung an ambulante Unterstützung — insbesondere Selbsthilfegruppen — gelingt oft nicht rechtzeitig.
Das Kernproblem: Die Pflicht zur SHG-Vorstellung wird am Klinikstandort erfüllt, nicht am Wohnort. Rehabilitanden kehren nach Entlassung an einen anderen Ort zurück und haben keinen Kontakt zu einer Gruppe. Die kritische Phase (66–90+ Tage Habitbildung) bleibt ungesichert.
Drei Komponenten, ein Ziel
AnkerNetz adressiert die Versorgungslücke mit einem integrierten Ansatz: Finden, Stabilisieren, Nachweisen.
Architektur, Ebenen und Zeitstrahl
Drei Schaubilder zeigen das Gesamtbild: die fünf Akteur-Ebenen vom Bund bis zum Patienten, die Plattformmodule mit Finanzierungsszenarien, und den Phasenzeitstrahl von Q2 2026 bis Q1 2029.
Open Source, Privacy by Design
PostGIS für geodatenbasiertes Matching, Supabase mit Row Level Security, anonymisierte Aggregation für die Therapeuten-Schnittstelle.
Woher kommen die SHG-Daten?
NAKOS ist das zentrale Meta-Verzeichnis — listet Kontaktstellen, nicht einzelne Gruppen. AnkerNetz baut einen eigenen Registry-Layer mit Ingest-System für verschiedene Quellen.
NAKOS
~300 Kontaktstellen. Rote Adressen (regional), Grüne Adressen (bundesweit nach Thema), Blaue Adressen (seltene Erkrankungen).
Landeskontaktstellen
Führen lokale Listen aktiver Gruppen. Primäre Datenquelle für wohnortbasiertes Matching.
Dachverbände
Kreuzbund, Blaues Kreuz, Freundeskreise, Guttempler, BKE, AA, NA — registrieren ihre Gruppen direkt.
PATFAK-Anbindung
PATFAK ist das Referenzsystem von buss und FVS, im Einsatz in über 250 Einrichtungen (Hersteller: Redline Data GmbH). Die Integration erfolgt stufenweise.
Phase 1: Pilot
PDF-Export der Teilnahmebestätigung in die PATFAK-Akte. Kein Schnittstellenaufwand.
Phase 2: Integration
HL7-Anbindung, SHG-Feld in Katamnese, automatische Übernahme in G2055-Entlassungsbericht.
Alternativen
Vivendi Consil (Connext), R23 (DEVAGENCY), Tau-Office (rocom) — alle KDS-3.0-zertifiziert.
Meilensteine
Strauß & Reinemann
Gero Strauß — Technical Lead. React, Supabase, Vite, Vercel. International Business Management (HS Konstanz), Oxford Blockchain Programme. Wikimedia Deutschland e.V.
Carsten Reinemann — Research & Outreach. Projektmanagement und Schnittstellenarbeit bei ARAG und Sheer. Wikimedia Deutschland e.V.
GbR in Gründung. Formale Gründung bei Förderzusage. Teil des DeineStimme.org-Ökosystems.
Positionspapier & Fragenkataloge
Alle zentralen Dokumente zum Online-Lesen. Das Positionspapier wurde im April 2026 bei der DRV Bund eingereicht.
POSITIONSPAPIER
Wohnortbezogene Selbsthilfegruppen-Anbindung
Digitale Vernetzung als Bestandteil der Nachsorgevorbereitung
in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker
Mit Plattformkonzept und therapeutischem Begleitmodul
| Adressat | Deutsche Rentenversicherung Bund |
| Abteilung | Rehabilitation / Reha-Qualitätssicherung |
| Bezug | RTS Alkoholabhängigkeit (Stand 2016); geplante RTS 2025 (vorauss. ab 01.01.2027) |
| Rahmenkonzept | Nachsorge Abhängigkeitskranker (2013) |
| Leitfaden | DRV/GKV Konzeptprüfung Sucht |
| Datum | April 2026 |
| Verfasser | Gero Strauß, Rehabilitand und unabhängiger Entwickler |
| Kontakt | Tel. 01520 349 0294 |
1. Zusammenfassung
Die Selbsthilfegruppe ist einer der wirksamsten Einzelfaktoren für langfristige Abstinenz nach einer Suchtrehabilitation. Ohne therapeutische Nachbehandlung liegt die Rückfallquote nach stationärem Entzug bei ca. 80 %; mit Therapie bei ca. 40 %.¹ Unter aktiven Selbsthilfegruppen-Teilnehmern blieben laut Erhebung der fünf Sucht-Selbsthilfeverbände 87 % ohne Rückfall.² Trotzdem scheitert die Anbindung systematisch, weil die Pflicht-Vorstellungen während der Reha an Gruppen am Klinikstandort stattfinden – nicht am Wohnort der Rehabilitanden.
Dieses Positionspapier schlägt vor, die bestehende Pflicht durch eine digitale Plattform auf den Wohnort umzulenken und durch ein therapeutisches Begleitmodul zu ergänzen, das die strukturellen Anker liefert, die nach Entlassung fehlen. Eine Sunset-Klausel gewährleistet: Kein messbarer Effekt nach 24 Monaten → automatische Beendigung.
Anlass dieses Papiers ist ein Fachvortrag zur Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen während meiner eigenen stationären Rehabilitation. Die dort dargestellte Bedeutung der Selbsthilfegruppen-Anbindung steht in deutlichem Widerspruch zur strukturellen Realität, die ich als Rehabilitand erlebe: Die Gruppen, die uns vorgestellt werden, liegen am Klinikstandort – nicht dort, wo wir leben. Als unabhängiger Entwickler digitaler Plattformen verbinde ich die Erfahrungsperspektive mit der fachlichen Kompetenz, eine Lösung vorzuschlagen und umzusetzen.
2. Ausgangslage
2.1 Die Zahlen
| Kennzahl | Wert |
| Rückfallquote nach Entzug ohne Nachbehandlung¹ | ca. 80 % |
| Rückfallquote mit therapeutischer Nachbehandlung¹ | ca. 40 % |
| Ohne Rückfall unter aktiven SHG-Teilnehmern (Selbstbericht)² | 87 % |
| Durch SHG allein abstinent (ohne professionelle Hilfe, Selbstbericht)² | ca. 20 % |
| Rückfällige, die zur Abstinenz zurückfanden (Selbstbericht)² | ca. 75 % |
| Abgeschl. Sucht-Reha-Leistungen (DRV-Routinedaten 2023)³ | 37.821 |
| Kosten stationäre Entwöhnung (kons. Schätzung, DRV-Tagessätze) | ca. 8.000–15.000 EUR |
| Nachsorge in Beratungsstellen | durch DRV vergütet |
| Vermittlung an Selbsthilfegruppen | keine Vergütung |
Quellen: ¹ Holzbach, R. (2010, ältere Einzelquelle): Rückfallquote nach stationärem Entzug ca. 80 %, mit therapeutischer Behandlung ca. 40 %. In: Psychologie Aktuell. Bandbreite 40–60 % nach intensiver Therapie wird durch Metaanalysen gestützt (vgl. bpb, 2005). ² Selbstberichts-Statistik 2017 der fünf Sucht-Selbsthilfeverbände (DHS/KONTUREN, 18.12.2018) – nicht randomisiert, praxisbasierte Auswertung aktiver Gruppenteilnehmer. ³ Nach Simon, Steinbrecher, Falk: DRV-Routinedaten 2023, veröffentlicht im DHS Jahrbuch Sucht 2025, Kap. 3.2.
Hinweis zur Datenqualität: Die Zahlen der Fünf-Verbände-Selbstberichts-Statistik (²) basieren auf Angaben aktiver Gruppenteilnehmer und unterliegen einem Selektionseffekt (Personen, die rückfällig wurden und die Gruppe verließen, sind nicht erfasst). Sie sind als Obergrenze zu verstehen und nicht direkt mit kontrollierten Katamnese-Studien vergleichbar. Die S3-Leitlinie alkoholbezogene Störungen (AWMF 076-001, Version 3.1, Stand 2025, inhaltlich 2021 erarbeitet) empfiehlt unabhängig davon den regelmäßigen Besuch von Selbsthilfegruppen in allen Phasen und Settings.⁴
2.2 Der Strukturbruch
Die Rehabilitationseinrichtung liegt in der Regel ortsfern vom Wohnort. Der Sozialdienst ist laut Gemeinsamem Leitfaden DRV/GKV verpflichtet, „Kontakt zu Selbsthilfegruppen“ herzustellen. In der Praxis geschieht Folgendes:
Während der Reha: Vier Vorstellungstermine bei lokalen Selbsthilfegruppen am Klinikstandort. Rehabilitanden nehmen teil, weil es Pflicht ist.
Nach Entlassung: Rückkehr an den Wohnort. Kein bestehender Kontakt zu einer Gruppe dort. Die erste Kontaktaufnahme – oft per Telefon oder Anrufbeantworter – erfolgt Tage bis Wochen später, in der kritischsten Phase.
Systemische Hürde: Nachrichten auf Gruppenanrufbeantwortern werden teils pauschal gelöscht (insbesondere am Wochenende), weil nicht zwischen nüchternen Hilfegesuchen und Anrufen im Rauschzustand unterschieden werden kann.
| Kernproblem: Die Pflicht wird formell erfüllt, aber verfehlt ihren Zweck. Die strukturelle Lücke zwischen Reha-Standort und Wohnort bleibt ungeschlossen – genau in der Phase, in der das Rückfallrisiko am höchsten ist. |
2.3 Der Fehlanreiz
Kliniken erhalten für die Vermittlung in ambulante Nachsorge (Suchtberatungsstellen) ca. 70 EUR. Für die Vermittlung an Selbsthilfegruppen: nichts. Das System belohnt die weniger wirksame Maßnahme und ignoriert die wirksamere. Dies ist kein Versagen der Beteiligten – es ist ein Fehlanreiz in der Vergütungsstruktur.
2.4 Der fehlende Anker nach Entlassung
Neben der Selbsthilfegruppen-Lücke fehlt vielen Rehabilitanden nach Entlassung etwas Grundlegenderes: Struktur, Tagesrhythmus und ein stabiler Bezugsrahmen. In der Klinik gibt es feste Zeiten, Therapeuten, Mitpatienten, klare Aufgaben. Am Wohnort – oft ohne intaktes soziales Netz, ohne Arbeit, ohne Tagesstruktur – entsteht ein Vakuum. Dieses Vakuum ist ein eigenständiger Rückfalltreiber, unabhängig von der Suchtdynamik selbst.
Eine reine Gruppen-Vermittlungsplattform adressiert die soziale Anbindung. Aber die tägliche Struktur – Morgenroutine, Reflexion, Körperbewusstsein, Wochenrückblick – erfordert ein ergänzendes Werkzeug.
3. Vorschlag: Plattform + therapeutisches Begleitmodul
Die Lösung besteht aus zwei Komponenten, die zusammen wirken, aber unabhängig nutzbar sind:
3.1 Komponente A – Vernetzungsplattform
Zweck: Deutschlandweite Vernetzung von Rehabilitanden mit Selbsthilfegruppen am Wohnort – bereits während der Reha.
Modul A1: Gruppen-Matching
Selbsthilfegruppen tragen sich freiwillig ein (Dachverbände als Multiplikatoren).
Profil: Ort, Typ (Alkohol, Drogen, Medikamente, Verhalten), Treffzeiten, Kontaktperson, Video-fähig ja/nein.
Rehabilitanden suchen nach PLZ/Wohnort und erhalten passende Gruppen.
Gruppen bieten offene Kennenlern-Sessions an – bundesweit zugänglich, nicht nur für lokale Kliniken.
Modul A2: Video-Vorstellung aus der Reha
Die vier Pflicht-Vorstellungstermine werden digital durchgeführt – bei Wohnort-Gruppen statt Klinik-Gruppen.
Technisch: Integrierte Videotelefonie (WebRTC) oder Anbindung an bestehende Tools (Zoom, Jitsi).
Dokumentation: Teilnahmebestätigung wird automatisch generiert und kann in den Entlassungsbericht (DRV-Formular G2055) übernommen werden.
Modul A3: Verbindliche Anmeldung
Vor Entlassung: Verbindliche Entscheidung – Ja, ich melde mich bei Gruppe X an oder Nein, ich entscheide mich dagegen. Beides wird dokumentiert.
Bei „Ja“: Automatische Anmeldebestätigung an die Gruppe. Erster Präsenztermin wird vereinbart.
Bei „Nein“: Dokumentation im Entlassungsbericht. Keine Sanktion, aber transparente Erfassung für Katamnese-Korrelation.
Wirkungskette
Reha-Woche 8–10: Rehabilitand sieht Gruppen am Wohnort auf der Plattform. → Nimmt per Video an 4 Kennenlern-Sessions teil. Lernt Gesichter und Namen kennen. → Entscheidet sich vor Entlassung für eine Gruppe. Meldet sich verbindlich an. → Am Wohnort: Geht direkt zur Gruppe. Kein Erstanruf nötig. Keine AB-Hürde. Kontakt besteht bereits. → Ergebnis: Die kritischsten Wochen nach Entlassung sind durch eine bestehende Anbindung abgesichert. |
3.2 Komponente B – Therapeutisches Begleitmodul „Anker“
Das Begleitmodul adressiert den zweiten Rückfalltreiber: das Fehlen von Tagesstruktur, Reflexion und stabilen Bezugspunkten nach Entlassung. Es ist als persönlicher Begleiter konzipiert – kein Ersatz für Therapie, sondern eine Brücke zwischen den Sitzungen.
B1: Tagesstruktur – „Kompass“
Morgen-Check-in: Tägliche Selbsteinschätzung (Stimmung, Suchtdruck 0–10, Schlafqualität). Keine Pflicht, aber Routine-Anker. Dauer: 30 Sekunden.
Tagesimpuls: Ein kurzer Gedanke oder eine Reflexionsfrage. Wechselnde Perspektiven: therapeutisch, philosophisch, praktisch. Beispiel: „Was hat mir gestern Halt gegeben?“
Abend-Reflexion: Optional. Kurzes Journal. Was war heute gut? Was war schwierig? Was nehme ich mit?
Therapeutische Begründung: Die Strukturierung des Tages ist ein Kernbestandteil jeder Suchtrehabilitation (vgl. Wochentherapiepläne, RTS Alkoholabhängigkeit). Nach Entlassung bricht diese Struktur zusammen. Das Modul überführt das Prinzip in eine minimal-invasive, selbstgesteuerte Form.
B2: Körperbewusstsein – „Körper Heute“
Täglicher Organfakt: Ein konkreter, kurzer Fakt zum eigenen Körper. Beispiel: „Deine Leber erneuert sich alle 300–500 Tage. Heute ist Tag 47 seit deiner Entlassung.“
Erneuerungszähler: Visualisierung der körperlichen Regeneration seit Abstinenz-Beginn. Basierend auf medizinischen Daten zu Organ-Erneuerungszyklen.
Therapeutische Begründung: Suchtpatienten haben häufig ein gestörtes Körperverhältnis. Die bewusste Wahrnehmung der körperlichen Regeneration stärkt die Motivation und macht den abstrakten Nutzen der Abstinenz greifbar.
B3: Wochenrückblick – „Spiegel“
Wochenbericht: Samstags oder sonntags. Automatisch generierte Zusammenfassung der Woche: Suchtdruck-Verlauf, Gruppen-Teilnahme, Stimmungstrend.
Abstinenz-Zähler: Sichtbar, aber nicht moralisierend. Zählt Tage seit Entlassung. Bei Rückfall: kein Reset auf Null, sondern Zählung der abstinenten Tage insgesamt (entstigmatisiert den Rückfall).
B4: Perspektiven-Wechsel – „Wege“
Rotierende Perspektiven: Alle 14 Tage wechselnde Reflexionsansätze. Praktisch (Achtsamkeit, Stressbewältigung), kulturell (Resilienzkonzepte aus verschiedenen Traditionen), kognitiv (Denkfallen erkennen).
Wegpunkte: Persönliche Meilensteine definieren und tracken. Beispiel: „Ersten Monat geschafft“, „Erstes Bewerbungsgespräch“, „Kontakt zur Familie wiederhergestellt“.
Therapeutische Begründung: Der Perspektivenwechsel ist ein Kernprinzip der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) und der Schematherapie, beides evidenzbasierte Ansätze in der Suchtbehandlung. Die regelmäßige Konfrontation mit alternativen Denkmustern stärkt die kognitive Flexibilität.
B5: Notfall-Funktion
Suchtdruck-Alarm: Wenn der Morgen-Check-in einen Suchtdruck ≥7 ergibt, werden sofort Handlungsoptionen angezeigt: Kontakt zur Selbsthilfegruppe (aus Modul A), Krisentelefon, Beratungsstelle, persönliche Notfallstrategie (in der Reha erarbeitet).
Kein Ersatz für Krisenintervention: Klarer Hinweis auf professionelle Hilfe. Die App versteht sich als Brücke, nicht als Therapeut.
3.3 Komponente C – Therapeutischer Verlängerungsarm
Die Komponenten A und B sind patientenseitig. Komponente C richtet sich an Therapeutinnen und Therapeuten und macht die Plattform zum verlängerten Arm der stationären Behandlung.
Das 66-Tage-Problem
Verhaltensänderungen werden nicht in der Reha abgeschlossen – sie beginnen dort. Die Forschung zur Gewohnheitsbildung (Lally et al., University College London, 2009) zeigt: Im Durchschnitt dauert es 66 Tage, bis ein neues Verhalten automatisiert ist. Komplexe Verhaltensänderungen – wie der Umgang mit Suchtdruck, Stressbewältigung oder neue Alltagsroutinen – benötigen das 1,5-fache, also ca. 90 Tage oder länger.⁹
Eine stationäre Suchtrehabilitation dauert 12–16 Wochen (84–112 Tage). Die therapeutisch erarbeiteten Verhaltensänderungen sind bei Entlassung also bestenfalls am Beginn ihrer Automatisierung – nicht an deren Ende. Ohne tägliche Wiederholung und Struktur nach Entlassung ist die Rückfallgefahr in alte Muster hoch. Die App liefert genau diese Struktur.
Individualisierung nach Suchtstoff
Die Notwendigkeit substanzspezifischer Nachsorge wird durch die veränderte Suchtstofflandschaft verstärkt: Der Kokainkonsum unter Erwachsenen hat sich zwischen 2015 und 2021 nahezu verdreifacht (von 0,6 % auf 1,6 %).¹⁰ Die Zahl der Drogentoten erreichte 2023 mit 2.227 Fällen den höchsten Wert seit Beginn der Erfassung.¹⁰ In den Selbsthilfegruppen stieg die Zahl der Abhängigen von illegalen Drogen von 830 (2010) auf 3.200 (2017) – eine fast Vervierfachung.²
Ein pauschaler Nachsorge-Ansatz wird dieser Diversität nicht gerecht. Die Plattform ermöglicht es, das Begleitmodul substanzspezifisch anzupassen: andere Tagesimpulse für Alkoholabhängige als für Stimulanzien-Konsumenten, andere Trigger-Warnungen, andere Rückfall-Muster.
Therapeuten-Dashboard (nach Pilotphase)
Nach Abschluss der Pilotphase und auf Basis der anonymisierten Nutzungsdaten kann die Plattform um ein Therapeuten-Dashboard erweitert werden:
Anonymisierte Nutzungsstatistiken: Therapeuten sehen aggregierte, anonymisierte Daten zur Nutzung der App durch ihre (ehemaligen) Patienten – z.B. Teilnahmequote an Gruppentreffen, Häufigkeit der Morgen-Check-ins, Suchtdruck-Trends. Keine Einzeldaten ohne ausdrückliche Einwilligung.
Individuelle Modulkonfiguration: Therapeuten können die App-Inhalte für einzelne Patienten anpassen: spezifische Reflexionsfragen, individuelle Notfallstrategien (in der Reha erarbeitet), substanzspezifische Tagesimpulse. Die App wird damit zum Träger der individuellen Therapieplanung über die Entlassung hinaus.
Automatisierte Fortführung: Die in der Reha erarbeiteten therapeutischen Maßnahmen – Achtsamkeitsübungen, Verhaltensexperimente, Expositionsübungen – werden über die App täglich fortgesetzt, ohne dass der Therapeut aktiv eingreifen muss. Der Therapeut setzt die Inhalte einmalig auf; die App führt sie automatisiert fort.
| Ergebnis: Die Plattform schließt nicht nur die räumliche Lücke (Reha-Standort → Wohnort), sondern auch die zeitliche Lücke (Ende der Reha → Automatisierung neuer Verhaltensweisen). Sie gibt Therapeuten erstmals ein Werkzeug, um ihre Arbeit über die Entlassung hinaus wirken zu lassen – datenschutzkonform, automatisiert und individuell. |
Datenschutz bei Therapeuten-Zugriff
Der Therapeuten-Zugriff unterliegt zusätzlichen Schutzmaßnahmen: Explizite, jederzeit widerrufbare Einwilligung des Patienten (Art. 7 DSGVO). Kein Zugriff auf Tagebuch-Einträge oder Journal-Inhalte ohne gesonderte Freigabe. Zugriff nur auf Daten, die der Patient aktiv teilt. Automatische Beendigung des Zugriffs nach 12 Monaten.
4. Plattformkonzept: Bildschirm-Übersicht
Die folgende Übersicht zeigt die fünf Hauptbereiche der App. Das Design folgt dem Prinzip minimaler Komplexität – jeder Bildschirm hat genau eine Funktion.
| STARTBILDSCHIRM – „DEIN TAG“ |
| Abstinenz-Zähler: "Tag 47 – 1.128 Tage insgesamt abstinent" (kumulativ, kein Reset) |
| Morgen-Check-in: Stimmung (Emoji-Skala), Suchtdruck (0–10), Schlaf (gut/mittel/schlecht) |
| Tagesimpuls: Kurze Reflexionsfrage oder Gedanke des Tages |
| Körper Heute: "Deine Nervenzellen regenerieren Myelin. Tag 47 von ca. 365." |
| Nächster Gruppen-Termin: "Dienstag, 19:00 – Freundeskreis Neukölln" mit Erinnerung |
| GRUPPEN – „VERBINDUNG“ |
| Meine Gruppe: Aktuelle Gruppe mit nächsten Terminen und Kontaktperson |
| Gruppen-Suche: PLZ-basierte Suche, Filter nach Typ und Zeiten |
| Kennenlern-Sessions: Übersicht offener Video-Sessions (Live-Kalender) |
| Teilnahme-Protokoll: Automatische Dokumentation besuchter Treffen |
| KOMPASS – „STRUKTUR“ |
| Wochenplan: Feste Anker der Woche: Gruppen-Termin, Sport, Beratung |
| Wegpunkte: Persönliche Meilensteine definieren und feiern |
| Perspektiven: Alle 14 Tage wechselnde Reflexionsansätze |
| SPIEGEL – „VERLAUF“ |
| Wochenbericht: Automatische Zusammenfassung: Suchtdruck-Verlauf, Teilnahme, Stimmung |
| Trends: Langzeitvisualisierung: Suchtdruck über Wochen/Monate |
| Journal: Optionales Tagebuch – Abend-Reflexion mit Leitfragen |
| NOTFALL – „JETZT“ |
| Sofort-Kontakt Gruppe: Direkter Anruf/Nachricht an Kontaktperson der Gruppe |
| Krisentelefon: Telefonseelsorge, Suchtnotruf, lokale Beratungsstelle |
| Mein Notfallplan: Persönliche Strategie (in der Reha erarbeitet, hier hinterlegt) |
| Atemübung: Geführte 3-Minuten-Übung zur Akutregulation |
5. Wirkung auf Katamnese-Ergebnisse
Die Katamnese – die Befragung ehemaliger Patienten ein Jahr nach Entlassung – ist das zentrale Instrument zur Messung der Ergebnisqualität in der Suchtrehabilitation. Die großen Fachverbände (FVS, buss) führen diese Erhebungen als Vollerhebung nach DGSS-Standards durch. Parallel erhebt die DRV im Rahmen der Reha-Qualitätssicherung eigene Daten (Rehabilitandenbefragung, KTL-Rückmeldung), deren Ergebnisse zunehmend in Belegungssteuerung und Vergütungsverhandlungen einfließen. Beide Instrumente zusammen bestimmen die Reputation einer Einrichtung.
Die vorgeschlagene Maßnahme adressiert den größten Einzeleinflussfaktor auf die Katamnese: die Anbindung an eine Selbsthilfegruppe. Konkret:
Für die Kliniken
Bessere Katamnese-Ergebnisse bei gleichem therapeutischen Aufwand. Einrichtungen führen bereits freiwillig Katamnese-Befragungen durch – durch Einladungen und Umfragen an ehemalige Patienten. Eine höhere Selbsthilfegruppen-Anbindungsquote würde sowohl die Rücklaufquote (Erreichbarkeit der Patienten, die in Gruppen eingebunden sind) als auch die Abstinenzrate selbst verbessern. Das ist ein direkter Anreiz für jede Einrichtung.
Für die DRV
Bessere Ergebnisse in der therapeutischen Versorgung (KTL-Rückmeldung), höhere RTS-Erfüllungsquoten. Kostensenkung durch vermiedene Wiederholungs-Rehabilitationen. Bei 37.821 Sucht-Reha-Leistungen jährlich (DRV-Routinedaten 2023) und geschätzten Kosten von ca. 8.000–15.000 EUR pro stationärer Maßnahme (konservative Schätzung auf Basis üblicher DRV-Tagessätze bei 12–16 Wochen) bewegen sich die potenziellen Einsparungen selbst bei einer moderaten Reduktion der Wiederholungsquote schnell im Millionenbereich.
Für das Gesamtsystem
Selbsthilfegruppen sind ehrenamtlich und kostenlos. Jeder Rehabilitand, der in eine Gruppe eingebunden wird statt erneut in stationäre Behandlung, spart dem System einen fünfstelligen Betrag. Die Plattform ist der Hebel, um diese kostengünstigste und wirksamste Maßnahme systematisch zugänglich zu machen.
6. Sunset-Klausel
Um die Einführung risikoarm zu gestalten:
| Erprobungsphase | 24 Monate, mindestens 10 Piloteinrichtungen |
| Messgröße 1 | 12-Monats-Abstinenzrate (Katamnese, DGSS-Standard 4) |
| Messgröße 2 | Dokumentierte SHG-Anbindungsquote bei Entlassung |
| Erfolgskriterium | Signifikante Verbesserung der Abstinenzrate ODER Erhöhung der SHG-Anbindungsquote um ≥20 Prozentpunkte |
| Bei Nicht-Erreichen | Automatische Beendigung. Keine weitere Rechtfertigung erforderlich. |
| Bei Erreichen | Aufnahme in RTS als Regelleistung. Bundesweiter Rollout. |
7. Finanzierung und Anreizstruktur
Plattform-Finanzierung
Die Plattform wird als Open-Source-Projekt entwickelt. Die Erstentwicklung wird über öffentliche Innovationsförderung finanziert (z.B. Prototype Fund, NLnet NGI Zero Commons Fund). Langfristig können die laufenden Betriebskosten (Server, Wartung, Support) über einen Rahmenvertrag mit der DRV oder den Krankenkassen gedeckt werden – analog zu den zertifizierten Softwareprogrammen, die Reha-Einrichtungen bereits für die KDS-Dokumentation nutzen.
Anreiz für Einrichtungen
Eine zusätzliche Vergütung ist nicht zwingend erforderlich. Der primäre Anreiz für Reha-Einrichtungen liegt in der messbaren Verbesserung der Katamnese-Ergebnisse und der Erfüllung der Nachsorgevorbereitung gemäß RTS. Sollte eine finanzielle Anreizkomponente politisch gewünscht sein, könnte sie in einer späteren Phase auf Basis der Pilotdaten eingeführt werden.
Bestehende Asymmetrie
Die ambulante Nachsorge in Suchtberatungsstellen wird durch die DRV vergütet (Gruppen- und Einzelgespräche gemäß Rahmenkonzept Nachsorge, Abrechnung über G0406). Für die Vermittlung an Selbsthilfegruppen existiert kein vergleichbarer Vergütungsmechanismus. Die Plattform adressiert diese Asymmetrie nicht durch zusätzliche Zahlungen, sondern durch den Abbau struktureller Hürden.
Kosten-Nutzen
Die jährlichen Betriebskosten der Plattform (Hosting, Wartung, Datenschutz) liegen im niedrigen fünfstelligen Bereich. Dem stehen potenzielle Einsparungen durch vermiedene Wiederholungs-Rehabilitationen gegenüber: Bei ca. 8.000–15.000 EUR pro stationärer Entwöhnungsbehandlung genügen bereits wenige erfolgreich angebundene Rehabilitanden, um die Plattformkosten mehrfach zu amortisieren.
8. Datenschutz und Datensicherheit
Die Plattform verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (Gesundheitsdaten). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) und unterliegt den höchsten Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen.
Technische Maßnahmen
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Video-Verbindungen und Nachrichteninhalte werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt (E2EE). Weder der Plattformbetreiber noch Dritte können auf Inhalte zugreifen.
Verschlüsselung im Ruhezustand: Gespeicherte Daten werden mit AES-256 verschlüsselt. Schlüsselmanagement nach aktuellen BSI-Empfehlungen (TR-02102).
Zero-Knowledge-Prinzip: Persönliche Gesundheitsdaten (Suchtdruck-Werte, Journal-Einträge, Teilnahmeprotokolle) werden lokal auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert oder clientseitig verschlüsselt. Der Server sieht nur verschlüsselte Daten.
Hosting: Ausschließlich auf Servern innerhalb der EU (vorzugsweise Deutschland), konform mit der DSGVO und dem EU Data Act (2024).
Organisatorische Maßnahmen
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO vor Pilotstart.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Einwilligungsformulare abgestimmt mit Datenschutzbeauftragten der DRV und der Piloteinrichtungen.
Minimale Datenerhebung: Nur Daten, die für Gruppen-Matching und Teilnahmebestätigung erforderlich sind. Keine Profilbildung, kein Tracking, keine Weitergabe an Dritte.
Automatische Löschfristen: Persönliche Daten werden nach Ablauf der Nachsorgephase (12 Monate) automatisch gelöscht, sofern der Nutzer nicht aktiv verlängert.
Regulatorischer Rahmen
Die Plattform orientiert sich an der DSGVO, dem BDSG (insbesondere § 22 Abs. 2 BDSG für Gesundheitsdaten), der BSI-Technischen Richtlinie TR-02102 (Kryptographische Verfahren), sowie dem EU Data Act (2024) und dem EU AI Act (soweit KI-Komponenten integriert werden). Die Einhaltung wird im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung geprüft und dokumentiert.
9. Regulatorische Verankerung
Es ist keine Gesetzesänderung erforderlich. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen können innerhalb bestehender Strukturen umgesetzt werden:
Reha-Therapiestandards (RTS Alkoholabhängigkeit, Stand 2016; geplante RTS 2025, vorauss. ab 01.01.2027)
Aufnahme der wohnortbezogenen Selbsthilfegruppen-Vorstellung als anerkannte Leistung im Evidenzbasierten Therapiemodul (ETM) „Nachsorgevorbereitung / Vorbereitung der Entlassung“. Explizite Anerkennung von Videotelefonie als zulässiges Format für die Pflicht-Vorstellungstermine.
Gemeinsamer Leitfaden DRV/GKV
Ergänzung der Sozialdienst-Anforderungen: „Kontakt zu Selbsthilfegruppen am Wohnort des Rehabilitanden“ (statt nur „Kontakt zu Selbsthilfegruppen“). Kleine textliche Änderung, große strukturelle Wirkung.
Rahmenkonzept Nachsorge (DRV/GKV, 2013)
Erweiterung um Selbsthilfegruppen als anerkannten Nachsorgebaustein neben psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen. Integration der Vermittlungsvergütung in die bestehende Abrechnungsstruktur (Anlage 3, G0406).
| Zeitfenster: Die Überarbeitung der RTS ist im Gange; nach Informationen der DRV ist mit Inkrafttreten zum 01.01.2027 zu rechnen. Eine Stellungnahme im laufenden Prozess hätte daher hohe Wirkung. Nach Inkrafttreten ist die nächste Aktualisierung erst in mehreren Jahren zu erwarten. |
10. Umsetzungsplan
| Phase | Maßnahme | Details |
| Q2 2026 | Stellungnahme DRV | Einreichung dieses Positionspapiers bei DRV Bund, Abt. Rehabilitation und Reha-Qualitätssicherung. Ziel: Integration in RTS 2025 vor Finalisierung. |
| Q2 2026 | Dachverbände | Gespräche mit den fünf Sucht-Selbsthilfeverbänden (Kreuzbund, Blaues Kreuz in Deutschland, Blaues Kreuz Evang., Freundeskreise, Guttempler). Ziel: Grundsatzvereinbarung zur Plattform-Beteiligung. |
| Q3 2026 | Piloteinrichtungen | Identifikation von 10 Reha-Kliniken (Streuung: mind. 5 Bundesländer, stationär und ganztägig ambulant). Kriterium: Bereitschaft zur Katamnese-Kooperation. |
| Q3–Q4 2026 | Prototyp | Entwicklung der Plattform: Gruppen-Matching (PLZ), Video-Integration, Teilnahmebestätigung, Begleitmodul „Anker“. Open-Source-Entwicklung. |
| Q4 2026 | Datenschutz | Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO. Einwilligungsformulare, Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten der DRV und Piloteinrichtungen. E2EE, AES-256, Zero-Knowledge-Architektur (vgl. Abschnitt 8). |
| Q1 2027 | Pilotstart | Parallel zum Inkrafttreten der RTS 2025. Beginn der 24-monatigen Erprobungsphase mit Sunset-Klausel. |
| Q1 2028 | Zwischenevaluation | 12-Monats-Katamnese der ersten Pilotkohorte. Erste belastbare Daten zur Anbindungsquote und Abstinenzrate. |
| Q1 2029 | Abschlussevaluation | 24-Monats-Bilanz. Entscheidung: Regelleistung oder Beendigung gemäß Sunset-Klausel. |
Quellenverzeichnis
¹ Holzbach, R.: Rückfallquote von Alkoholikern soll halbiert werden. In: Psychologie Aktuell, 2010. Zitiert: Rückfallquote nach stationärem Entzug ca. 80 %, mit therapeutischer Behandlung ca. 40 %. Anmerkung: Ältere Einzelquelle (2010), inhaltlich konsistent mit Bandbreiten aus Übersichtsarbeiten (ca. 40–60 % Rückfall nach intensiver Therapie; vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Neue Forschungsergebnisse zur Alkoholabhängigkeit, 2005).
² Statistik 2017 der fünf Sucht-Selbsthilfe- und Abstinenzverbände (Blaues Kreuz in Deutschland, Blaues Kreuz Evang., Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe, Guttempler, Kreuzbund). Gefördert von der Techniker Krankenkasse. Veröffentlicht über DHS. Berichtet in: KONTUREN Online-Magazin, 18.12.2018 (konturen.de/abstinent-durch-selbsthilfegruppe). Einschränkung: Selbstberichts-Statistik aktiver Teilnehmer, nicht randomisiert, praxisbasierte Auswertung. Zahlen als Obergrenze zu verstehen.
³ Simon, R., Steinbrecher, A., Falk, J.: Rehabilitation substanzbezogener Abhängigkeitserkrankungen. In: DHS Jahrbuch Sucht 2025, Kap. 3.2. Basierend auf DRV-Routinedaten 2023: 37.821 abgeschlossene Leistungen zur Rehabilitation substanzbezogener Abhängigkeitserkrankungen.
⁴ S3-Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF-Register 076-001, Version 3.1 (Stand 2025, inhaltlich 2021 erarbeitet). Federführung: DGPPN und DG-Sucht. Empfehlung 4.8.1.11 (KKP): Regelmäßiger und langfristiger Besuch von Selbsthilfegruppen in allen Phasen und Settings.
⁵ Gemeinsamer Leitfaden DRV/GKV zur Konzeptprüfung von Einrichtungen der Rehabilitation Abhängigkeitskranker, 2011 (weiterhin in Kraft). Abschnitt Sozialdienst: „Vorbereitung der Nachsorge und Kontakt zu Selbsthilfegruppen.“
⁶ Gemeinsames Rahmenkonzept zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker, DRV/GKV, in Kraft seit 01.03.2013 (weiterhin gültig).
⁷ Reha-Therapiestandards Alkoholabhängigkeit, DRV Bund, Stand 01.03.2016. Derzeit Überarbeitung (RTS 2025); nach Informationen der DRV ist mit Inkrafttreten zum 01.01.2027 zu rechnen.
⁸ DHS-Handreichung „Chancen nahtlos nutzen – konkret!“: Ca. drei Viertel der regelmäßig eine Gruppe Besuchenden erreichen langfristig stabile Abstinenz. Anmerkung: Praxisbasierte Auswertung, nicht randomisiert.
⁹ Lally, P., van Jaarsveld, C. H. M., Potts, H. W. W., & Wardle, J. (2009): How are habits formed: Modelling habit formation in the real world. European Journal of Social Psychology, 40(6), 998–1009. Ergebnis: Durchschnittlich 66 Tage bis zur Automatisierung, Spannweite 18–254 Tage. Komplexe Verhaltensweisen benötigen ca. das 1,5-fache. Bestätigt durch Metaanalyse 2024 (59–66 Tage, 20 Studien, ca. 2.600 Teilnehmer).
¹⁰ REITOX-Bericht 2024 (DBDD/IFT im Auftrag der Bundesregierung): Kokainkonsum 18–59-Jährige von 0,6 % (2015) auf 1,6 % (2021). Drogentote 2023: 2.227 (Höchstwert seit Beginn der Erfassung). Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 12.12.2024.
11. Schluss
Die Selbsthilfegruppe ist das wirksamste und kostengünstigste Instrument der Suchtnachsorge. Sie scheitert nicht an mangelnder Wirksamkeit, sondern an einer strukturellen Lücke in der Vermittlung. Diese Lücke zu schließen erfordert keine neue Gesetzgebung, keine großen Budgets und kein Risiko – nur eine digitale Brücke zwischen Reha-Standort und Wohnort, eine kleine Änderung in der Formulierung bestehender Standards und die Bereitschaft, ein bestehendes Pflichtelement so umzugestalten, dass es seinen Zweck tatsächlich erfüllt.
Die Zahlen sprechen für sich. Die Sunset-Klausel nimmt das Risiko. Der Rest ist Umsetzung.
Dieses Dokument ist zur Diskussion und Stellungnahme bestimmt. Alle genannten Zahlen sind öffentlich zugänglichen Quellen entnommen und im Quellenverzeichnis belegt. Einschränkungen der Datenqualität sind transparent ausgewiesen. Die Sunset-Klausel gewährleistet ergebnisorientierte Erprobung ohne Bestandsrisiko.
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